Antwort 25.02.2026 von Bärbel Bas SPD
Es handelt sich nicht um einen Verfassungsbruch, sondern um eine eng begrenzte Ausnahme
Es handelt sich nicht um einen Verfassungsbruch, sondern um eine eng begrenzte Ausnahme
Israels Recht auf Sicherheit und Selbstverteidigung steht für mich außer Frage.