(...) Die derzeit gültigen Grenzwerte für Mobilfunkanlagen sind in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. (...)
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Trotz der umfangreichen Untersuchungen konnte bisher kein eindeutiger Zusammenhang zwischen Mobilfunk und den gesundheitlichen Auswirkungen bestätigt werden.
(...) Soweit mir bekannt ist, werden diese Grenzwerte von den hierzulande verkäuflichen Geräten in aller Regel nicht überschritten. Grundsätzlich halte ich es jedoch auch für sinnvoll, dort wo es technisch möglich und praktikabel ist, auf eine kabellose Verbindung zu verzichten. Dies gilt insbesondere für die Bereiche, in denen eine Gesundheitsgefährdung zumindest nicht ausgeschlossen werden kann. (...)
(...) Ich hatte Ihnen ja geschildert, dass ich das Thema nicht federführend innerhalb der grünen Bundestagsfraktion behandle. Auch vor diesem Hintergrund verbietet es sich meines Erachtens über derartige „Fälschungsvorwürfe“ in Richtung „Stiftung Warentest“ zu spekulieren. Dass es durchaus unterschiedliche Ansichten und auch Interpretationen von Studien gibt, ist im politischen Raum im Übrigen absolut nichts Ungewöhnliches. (...)
(...) Für uns gibt es noch viele offene Fragen bezüglich der Wirkung von Mobilfunkbelastungen. Unabhängig davon, was jede und jeder selber damit an Befürchtungen verbindet oder nicht verbindet: Es gilt der Grundsatz des Vorsorgeprinzips. (...)