Der primäre Grund für diese Ungerechtigkeit ist aber weniger die Ausgestaltung des Soli. Vielmehr ist die maßgebliche Ursache, dass keine Verpflichtung besteht, die Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) als lebenslange Rente zu gewähren.
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der Solidaritätszuschlag (Soli) wurde ab dem 1. Januar 2021 in einem ersten Schritt für rund 90 Prozent aller bisherigen Zahlerinnen und Zahler ab 2021 abgeschafft.
Die jüngst aus dem Amt geschiedene Große Koalition hat sich mit dem Solidaritätszuschlag-Rückführungsgesetz 30 Jahre nach der deutschen Einheit und 25 Jahre nach der Einführung des Solidaritätszuschlags gleichwohl entschieden, einen Teil der Steuerpflichtigen über den 31. Dezember 2019 hinaus unverändert in voller Höhe der Solidaritätszuschlagpflicht zu unterwerfen.
alle Rententhemen sind wie im Wahlkampf angekündigt, Bestandteil der Koalitionsverhandlungen.
Leistungen der betrieblichen Altersversorgung unterliegen seit langem der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Seit dem GKV-Modernisierungsgesetz von 2004 ist allerdings nicht mehr nur der halbe, sondern der volle Beitragssatz zu zahlen.
Zur Frage, ob Beamtinnen und Beamte in das gesetzliche Rentensystem einbezogen werden sollten, habe ich mich bei Abgeordnetenwatch bereits geäußert.