Sehr geehrter Herr Özdemir, warum müssen Betriebsrentner weiterhin den Solidaritätszuschlag auf die bAv-Kapitalleistung zahlen?

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Frage von Eric C. •

Sehr geehrter Herr Özdemir, warum müssen Betriebsrentner weiterhin den Solidaritätszuschlag auf die bAv-Kapitalleistung zahlen?

Sehr geehrter Herr Özdemir, warum müssen Betriebsrentner weiterhin den Solidaritätszuschlag auf die bAv-Kapitalleistung zahlen? Die Kapitalleistung wird nicht abwählbar statt der monatlichen Rente gezahlt. Neben dem doppelten Krankenkassenbeitrag kommt zusätzlich durch die Einmalzahlung der Soli dazu. Die Abgabenlast ist je nach Kapitalleistung doch auch ohne Soli schon bei über 60%!
Mit freundlichen Grüßen
E.Cisrhen

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Sehr geehrter Herr C.,

der Solidaritätszuschlag (Soli) wurde ab dem 1. Januar 2021 in einem ersten Schritt für rund 90 Prozent aller bisherigen Zahlerinnen und Zahler ab 2021 abgeschafft. Weitere 6,5 Prozent profitieren von der sogenannten Milderungszone, in der der Soli zukünftig nur zum Teil zu zahlen sein wird.

Wer jährlich weniger als 16.956 Euro an Einkommen- oder Lohnsteuer zahlt (entspricht bei Ledigen einem zu versteuernden Einkommen von 62.128 Euro bzw. bei zusammen veranlagten Ehegatten/ Lebenspartnern von 124.256 Euro), wird künftig den Soli nicht mehr zahlen müssen.

Durch eine Minderungszone, in der nach Überschreiten der Freigrenze die Belastung durch den Solidaritätszuschlag allmählich an die Normalbelastung herangeführt wird, werden weitere Steuerpflichtige teilweise entlastet. Durch diese Milderungszone wird der Solidaritätszuschlag für weitere rund 6,5 Prozent der Soli-Zahlenden ebenfalls abgesenkt, allerdings bei steigenden Einkommen mit abnehmender Wirkung.

Sofern Sie mit ihrem steuerpflichtigen Einkommen (steuerpflichtiger Anteil der gesetzlichen Rente, Betriebsrente, u.U. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung usw.) unterhalb von 62.128 Euro im Jahr liegen, zahlen Sie ab dem 1. Januar 2021 keinen Solidaritätszuschlag mehr. Ob Sie in Ihrem konkreten Einzelfall noch Solidaritätszuschlag zu zahlen haben, können Sie anhand des Soli-Rechners auf der Homepage des BMF überprüfen. Hier der Link: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Steuerliche_Themengebiete/Solidaritaetszuschlag/solidaritaetszuschlag.html

Ich hoffe Ihnen damit geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Mahmut Özdemir MdB

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