Welche Berechnungen zur Klimawirkung und Grüngas-Verfügbarkeit lagen Ihnen im Wirtschaftsausschuss beim Gebäudemodernisierungsgesetz vor?
Sehr geehrter Herr Özdemir,
im Organstreitverfahren gegen das Gebäudemodernisierungsgesetz rügte Die Linke, die Bundesregierung habe nach Auffassung der Antragsteller weder belastbare Zahlen zur Verfügbarkeit „grüner Gase" für die ab 2029 greifende Bio-Treppe noch zu den durch das Gesetz zu erwartenden Mehremissionen vorgelegt. Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag am 9.7.2026 aus verfahrensrechtlichen Gründen verworfen, ohne diesen inhaltlichen Vorwurf zu bewerten. Als Mitglied des federführenden Wirtschaftsausschusses: lagen Ihnen vor der Ausschussentscheidung am 8.7. konkrete Berechnungen zu den zu erwartenden Emissionseffekten und zur Verfügbarkeit der vorgesehenen grünen Gase vor? Falls ja, welche Unterlagen waren dies (z. B. Berechnungen, Gutachten, Präsentationen oder ministerielle Vermerke) und von wem stammten sie? Falls nein, auf welche konkrete Informationsgrundlage stützten Sie Ihre Zustimmung?
Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre Nachfrage über das Gebäudemodernisierungsgesetz.
In die parlamentarischen Beratungen sind fachliche Einschätzungen und Analysen zur erwarteten Nachfrage nach Biomethan, zu den technischen Potenzialen sowie zur weiteren Marktentwicklung eingeflossen. Diese kamen zu dem Ergebnis, dass die technischen Potenziale für Biomethan die durch die Bio-Treppe ausgelöste zusätzliche Nachfrage grundsätzlich übersteigen können. Zugleich wurde berücksichtigt, dass die tatsächlich am Markt verfügbaren Mengen, die Preise und die Bezahlbarkeit von der weiteren Entwicklung des Marktes abhängen und nicht über viele Jahre hinweg punktgenau prognostiziert werden können.
Für die Bewertung des Gesetzes war daher nicht allein die Verfügbarkeit einzelner Brennstoffe ausschlaggebend. Unser Ansatz für den zukunftsfähigen Umbau der Wärmeversorgung beruht auf drei zentralen Elementen: der gezielten Förderung der Elektrifizierung beim Heizungstausch, dem Ausbau der Fernwärmeinfrastruktur und dem schrittweisen Umstieg auf klimaneutrale Brennstoffe. Durch den Hochlauf von Wärmepumpen und den Ausbau der Fernwärme soll der Bedarf an gasförmigen Brennstoffen im Gebäudesektor insgesamt deutlich sinken. Dadurch wird zugleich der Druck auf die verfügbaren Biomasseressourcen verringert.
Die Bio-Treppe stellt sicher, dass beim Einbau neuer Öl- oder Gasheizungen ab 2029 ein schrittweise steigender Anteil klimaneutraler Brennstoffe eingesetzt werden muss. Ergänzend schreibt das Gesetz die vollständige Umstellung der Wärmeversorgung auf klimaneutrale Brennstoffe bis zum Jahr 2045 fest.
Meine Zustimmung beruhte deshalb auf einer Gesamtbewertung der fachlichen Beratungen sowie der klimapolitischen, sozialen und wirtschaftlichen Regelungen des Gesetzes. Entscheidend war für mich auch die im Gesetz verankerte Evaluierungsklausel. Sie stellt sicher, dass die tatsächlichen Auswirkungen des Gesetzes, die Verfügbarkeit der benötigten Brennstoffe, die Preisentwicklung und die Bezahlbarkeit überprüft werden und spätestens im Jahr 2030 erforderliche Anpassungen vorgenommen werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Mahmut Özdemir, MdB
