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Werden die SPD-Fraktion und Sie persönlich die vorgesehene Fast-Abschaffung des IFG mittragen und damit Korruption Vorschub leisten oder sich für die Beibehaltung der bisherigen Regelungen einsetzen?

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Frage von Helmut H. •

Werden die SPD-Fraktion und Sie persönlich die vorgesehene Fast-Abschaffung des IFG mittragen und damit Korruption Vorschub leisten oder sich für die Beibehaltung der bisherigen Regelungen einsetzen?

Vor dem Hintergrund der Diskussionen über Entscheidungen der ehemaligen Minister Spahn und Scheuer sind die vorgesehenen massiven Einschränkungen des IFG besonders bedenklich, ebenso wenn man bedenkt, dass die zunehmende Gefahr besteht, dass demokratiefeindliche Parteien bald in Regierungsverantwortung kommen könnten.

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Antwort von SPD

Herzlichen Dank für Ihre Anfrage!

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist in diesem Jahr 20 Jahre alt geworden und die einfachgesetzliche Aktivierung des Grundrechts der Informationsfreiheit hat sich mit dem voraussetzungslosen Informationszugang bewährt. Ein moderner Staat und eine moderne Verwaltung braucht Transparenz.

Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt daher das Vorhaben, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unter Wahrung des Rechts auf Informationszugang weiterzuentwickeln, zu vereinfachen und verständlicher sowie transparenter zu machen. Maßgabe dazu ist die Vereinbarung des Koalitionsvertrages, nach der wir das Informationsfreiheitsgesetz in der bisherigen Form wir mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren wollen. Dazu zählt insbesondere die Digitalisierung des Bearbeitungsprozesses, denn es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesverwaltung auch nach 20 Jahre nach Inkrafttreten des IFG die Akten noch händisch schwärzt.

Selbstverständlich muss auch angesichts der dramatisch veränderten Sicherheitslage überprüft werden, ob die staatliche Resilienz und der Schutzbedarf etwa der kritischen Infrastrukturen sichergestellt ist. Nach unserer Einschätzung enthält das IFG die notwendigen Vorschriften zum Schutz der berechtigen staatlichen Sicherheitsbelange, die den Schutz seit zwanzig Jahren ausnahmslos gewährleistet haben. Überprüft werden müssen aber Veröffentlichungspflichten in den Spezialgesetzen etwa zu kritischen Infrastrukturen, da sich hier möglicherweise heute andere Einschätzungen ergeben.

Es darf nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft kommen. Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es keine Zustimmung der SPD-Bundestagsfraktion geben.

Mit freundlichen Grüßen
 

Mahmut Özdemir MdB

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