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Fragen zu Ihrer Zustimmung zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

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Mahmut Özdemir
SPD
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Frage von Martina B. •

Fragen zu Ihrer Zustimmung zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Mit großer Enttäuschung habe ich die Abstimmung über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verfolgt. Ich habe gesehen, dass Sie dem Gesetz zugestimmt haben. Deshalb möchte ich Sie fragen, welche Gründe Sie zu dieser Entscheidung bewogen haben.

Ich würde mich deshalb freuen, wenn Sie mir erläutern könnten,

• warum Sie diesem Gesetz zugestimmt haben,

• wie Sie die Kritik zahlreicher Fachverbände bewerten und

• wie Sie sicherstellen wollen, dass die medizinische Versorgung der gesetzlich Versicherten durch dieses Gesetz nicht verschlechtert wird.

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Nachricht zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.

Ausschlaggebend für meine Zustimmung war die sehr schwierige Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Ausgaben sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen, während sich die Zusatzbeiträge seit 2022 mehr als verdoppelt haben. Ohne Gegenmaßnahmen wurde bis 2030 ein Defizit von rund 40 Milliarden Euro und ein weiterer deutlicher Anstieg der Zusatzbeiträge erwartet. Weitere erhebliche Belastungen für Beschäftigte, Rentnerinnen und Rentner sowie Arbeitgeber wollten wir vermeiden. Das Gesetz ist allerdings ein Spargesetz und kann nur eine Übergangslösung sein. Parallel müssen deshalb die notwendigen Strukturreformen im Gesundheitswesen vorangetrieben werden.

Die Kritik der Fachverbände nehme ich ernst. Uns als SPD-Bundestagsfraktion war wichtig, dass die notwendigen Maßnahmen nicht einseitig zulasten der Patientinnen und Patienten oder einzelner Berufsgruppen gehen. Im parlamentarischen Verfahren konnten wir daher gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf eine Reihe von Änderungen erreichen. Der Bund beteiligt sich stärker an den Beiträgen für Grundsicherungsempfängerinnen und -empfänger, die Kürzung des Bundeszuschusses fällt geringer aus und auch die pharmazeutische Industrie leistet durch höhere Herstellerabschläge einen erheblichen Beitrag zur Stabilisierung der GKV.

Um eine Verschlechterung der Versorgung zu verhindern, bleiben haus- und kinderärztliche Leistungen grundsätzlich entbudgetiert. Das Pflegebudget wird erhalten, die Pflegepersonaluntergrenzen gelten weiterhin und Tarifsteigerungen werden innerhalb der vorgesehenen Grenzen auch künftig refinanziert. In der Kieferorthopädie wurden die Regelungen angepasst, um insbesondere regionale Versorgungslücken zu vermeiden. Zudem sollen verpflichtende Zweitmeinungsverfahren bei bestimmten planbaren Eingriffen die Qualität der Versorgung stärken.

Wir werden die Auswirkungen dieses Gesetzes besonders aufmerksam verfolgen. Dazu stehen wir in engem Kontakt mit allen Beteiligten, insbesondere den Gewerkschaften. Sollte es zu Fehlentwicklungen kommen, werden wir sehr schnell entsprechende Korrekturen prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Mahmut Özdemir MdB

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