Der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung muss gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch den behandelnden Arzt unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden. Die Gesundheitsämter sind ihrerseits verpflichtet, einen gemeldeten Verdachtsfall an die zuständige Landesbehörde und pseudonymisiert an die zuständige Bundesoberbehörde – das PEI – zu melden.
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"Kernige" Aussagen aus der Politik, meist kurz vor Wahlen sind ein altes Übel. Deshalb mein sehr später Sprung in die Politik, um tatsächlich Politik für uns, für die Bürger zu gestalten. In der Tat lässt sich Ihr Fragenblock kaum in einer kurzen Antwort abbilden.
Wir als Opposition haben diesen Antrag aufgesetzt, um die Betroffenen zu unterstützen, denn diese brauchen schnelle Hilfe. Ich werde mich auch weiterhin einsetzen, darauf können Sie sich verlassen.
Die Bundesländer sind für Bildungseinrichtungen zuständig. Fraglich ist, ob es Vorgaben vom Bund geben kann. Die Bundesregierung hat keine dahingehenden Pläne.
Im Januar 2023 einigten Bund und Länder sich aufgrund der entspannten Infektionslage darauf, die Maskenpflicht im Fern- und Nahverkehr auslaufen zu lassen.