Antwort 13.08.2025 von Elisabeth Winkelmeier-Becker CDU
Es waren grundsätzliche Fragestellungen, die große Teile der Unionsfraktion bewogen haben, einem Wahlvorschlag für den 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts nicht zu folgen
Es waren grundsätzliche Fragestellungen, die große Teile der Unionsfraktion bewogen haben, einem Wahlvorschlag für den 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts nicht zu folgen
Abgeordnete bilden sich ihr Urteil frei und unabhängig, auf Basis eigener Prüfung, Gesprächen und fachlichen Anhörungen, nicht auf Zuruf von Kampagnen.
Frau Brosius-Gersdorf ist für mich nicht wählbar – wegen ihrer Haltung zur Impfpflicht und ihrem Umgang mit den Grundrechten während der Corona-Pandemie. Das habe ich öffentlich und mehrfach begründet.
Die Koalitionsfraktionen haben sich auf die Zurückführung nach Afghanistan im Koalitionsvertrag geeinigt.