Antwort 13.07.2023 von Jamila Anna Schäfer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das Strompreisbremsengesetz enthält eine Regelung, die eine missbräuchliche Ausnutzung der Entlastungsregeln verbietet (§ 39 Strompreisbremsengesetz).
Das Strompreisbremsengesetz enthält eine Regelung, die eine missbräuchliche Ausnutzung der Entlastungsregeln verbietet (§ 39 Strompreisbremsengesetz).
Ich bitte Sie hierfür den Ausgang des parlamentarischen Verfahrens abzuwarten
Das Bundeskabinett hat Anfang April einen Gesetzentwurf gebilligt, der in Ergänzung der bisherigen Strompreisbremse vorsieht, die Preise für Heizstrom auf 28 Cent pro Kilowattstunde abzusenken.
Es ist von uns als Gesetzgeber gewollt, dass die Strompreisbremse unbürokratisch bei allen Kunden ankommt.