Kurzarbeit steht einer Einbürgerung nicht entgegen. Ausgeschlossen sind nur Leistungen nach dem zweiten oder zwölften Sozialgesetzbuch, wo Kurzarbeitergeld nicht darunter fällt
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Um Menschen, die aus einer Duldung heraus eine Ausbildung zu beginnen, einen regulären Aufenthaltstitel zu ermöglichen und damit auch die Anrechnung des Aufenthalts für eine mögliche spätere Einbürgerung oder einen Wechsel in die Niederlassungserlaubnis sicherzustellen, haben wir in der Zeit der Ampel-Regierung den neuen Aufenthaltstitel § 16g Aufenthaltsgesetz geschaffen.
Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, für gut integrierte Geduldete mit längerem Aufenthalt, gesichertem Lebensunterhalt und geklärter Identität einen befristeten Aufenthaltstitel zu schaffen, der neue Perspektiven eröffnen soll.
Im Koalitionsvertrag wurde festgehalten, die beschleunigte Einbürgerung nach drei Jahren auslaufen zu lassen. Sonst ändert sich nichts. Es bleibt bei der regulären Einbürgerung nach fünf Jahren, den Sprachanforderungen und der doppelten Staatsangehörigkeit.
Der Bezug von BAföG und Wohngeld schließt eine Einbürgerung nicht aus.
Ich kann Ihnen dazu keine Antwort geben. Bitte wenden Sie sich dazu an das serbische Innenministerium oder andere zuständige serbische Behörden.