(...) gerne beantworte ich Ihre Frage: Ich habe die E-Zigarette nicht verboten sondern erklärt dass nikotinhaltige Liquids unter das Arzneimittelgesetz fallen und somit ihr Verkauf nach geltender Rechtslage verboten ist. Außerdem habe ich vor ihrem Konsum gewarnt, so wie ich auch vorm Rauchen von Tabak warne. (...)
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(...) "Generell gilt: benutzen Sie elektrische Zigaretten nur mit äußerster Vorsicht, wenn Sie an einer Lungenerkrankung (z.B. Asthma, COPD, Bronchitis, Lungenentzündung) erkrankt sind. Der freigesetzte Dampf kann bei vorgeschädigter Lunge unter Umständen einen Asthmaanfall, Luftnot und Hustenanfälle auslösen. Verwenden Sie das Produkt auf keinen Fall, wenn eines dieser Symptome bei Ihnen auftritt! (...)
(...) Ich kenne keine Studie über die Wirkungslosigkeit von Nikotinpflastern sondern hörte nur von gegenteiligen Ergebnissen. Es gibt jedoch auch nach dem Arzneimittelgesetz zugelassene Sprays und Inhalatoren. (...)
(...) Vielleicht sollte ich ergänzen, dass es mir nicht um ein grundsätzliches Verbot von Liquids geht sondern darum, dass derzeit ihre Zulassung nach dem Arzneimittelgesetz beantragt werden muss. (...)