Allerdings brauchen wir ebenso mehr legale Fluchtwege, damit schutzbedürftige Menschen sicher und legal nach Deutschland einreisen können.
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Für die Ukraine gibt es bisher eigentlich keine Sonderregelung bezüglich einer doppelten Staatsbürgerschaft. Allerdings wird momentan ein neues Gesetz von der Bundesregierung erarbeitet, welche die Mehrfachstaatsangehörigkeit endlich generell ermöglichen wird.
Aktuell existiert der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts (BR-Drs. 367/22) vom 08.08.2022, welcher aktuell zur Beratung beim Bundesrat liegt.
Für Sie bedeutet ein Antrag auf eine weitere Staatsbürgerschaft im Ausland, dass Sie die entsprechenden Regelungen dieses Landes beachten müssen.
Das Gesetz befindet sich aktuell in der Ressortabstimmung und soll im Herbst ins parlamentarischen Verfahren gehen.
als Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe setze ich mich bereits seit meinem Amtsantritt Anfang des Jahres dafür ein, dass das im Koalitionsvertrag festgelegte Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan so schnell und so umfassend wie möglich auf den Weg gebracht wird.