Nach aktuellem Stand akzeptieren deutsche Behörden eine Einbürgerung "unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit" etwa, wenn eine Entlassung aus der Staatsangehörigkeit nach dem Recht des bisherigen Staates nicht möglich ist oder der bisherige Staat die Entlassung regelmäßig verweigert.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 01.12.2022 von Omid Nouripour BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 25.11.2022 von Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das Asylrecht ist ein Grundrecht, Teil unserer Verfassung und nicht verhandelbar. Wir setzen uns für eine nachhaltige Integrationspolitik und dafür ein, Fluchtursachen zu bekämpfen. Zu einer modernen Einwanderungsgesellschaft gehört ein Einwanderungsrecht, das den Anforderungen einer globalisierten Welt gerecht wird.
Antwort 24.11.2022 von Marion Gentges CDU
Es ist gesellschaftlicher Konsens, dass gut integrierten Migrantinnen und Migranten, die Deutsch sprechen, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen, in Deutschland auch ein dauerhafter Aufenthaltstitel ermöglicht werden soll.
Antwort ausstehend von Louise Bohne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Stephan Weil SPD
Antwort 17.10.2022 von Felix Schreiner CDU
Aufgrund der oftmals komplexen Situation muss jeder Einzelfall entsprechend behandelt werden.