(...) Allerdings sind mir keine weiteren Fälle bekannt, in denen jemand mit falschen Gutachten aus dem öffentlichen Dienst gemobbt worden wäre. Mobbing gab es wohl in erheblichem Umfang bei der Polizei in Hessen, auch das war wiederholt Thema im Landtag. (...)
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(...) wenn es keine Möglichkeit einer isolierten, gerichtlichen Überprüfung einer solchen Anordnung gibt, halte ich persönlich eine gesetzliche Änderung für geboten. Das folgt sowohl aus dem Gebot des effektiven Rechtsschutzes als auch aus dem Fürsorgeprinzip des Staates gegenüber seinen Beamten. (...)
(...) 65 Abs. 2 BayBG kann der Dienstvorgesetzte bei Zweifeln über die Dienstunfähigkeit den Beamten anweisen, sich ärztlich untersuchen zu lassen. Auch bei einer begrenzten Dienstfähigkeit gemäß § 27 BeamtStG liegt partiell eine Dienstunfähigkeit vor, sodass auch hier Zweifel über die Dienstunfähigkeit im Sinne des Art. (...)
Sehr geehrter Herr Lesch,
(...) keinesfalls wäre hinnehmbar, dass Beamte der Willkür ihres Dienstherrn ausgesetzt sind. (...)