Antwort 20.09.2013 von Josef Göppel CSU
Sehr geehrter Herr Scherer,
Sehr geehrter Herr Scherer,
(...) Die Frage in Bezug auf Ihre Ausführungen ist für mich: wer kann sich in München überhauptMünchenuf einer Wohnung leisten? (...) Aber wenn ein markt eben nicht mehr funktioniert, und das ist für mich bzgl. (...)
(...) Sie gibt die Rechtslage nicht wieder. Es ist bereits seit etlichen Jahren fast einmütig in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, dass in den Anwendungsbereich des § 648a BGB auch Architekten und sonstige Planer fallen, auch bei Leistungen unterhalb der Ebene der Vollarchitektur (LP 1-9) und auch im Fall des gekündigten Architektenvertrag. Exemplarisch sei dafür aus dem Ihnen möglicherweise auch vorliegenden Handbuch Werner/Pastor, Bauprozess, 13. (...)