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Ich habe am 07.04.2022 für die Impfpflicht ab 60 Jahren gestimmt. Die Impfpflicht ab 60 Jahren ist als Kompromiss im Gesundheitsausschuss zwischen den beiden Gesetzesentwürfen zur Impfpflicht ab 18 und 50 Jahren entstanden.
Dem angepassten Gesetzentwurf, welcher eine Impfnachweispflicht ab 60 und für die Altersgruppe 18 bis 59 einen Beratungsnachweis vorsieht, werde ich zustimmen.
Durch die regelmäßigen Testungen soll ein ungehindertes Infektionsgeschehen gerade verhindert werden. Dennoch wird weiterhin für jedermann empfohlen, alle anwendbaren Maßnahmen des Infektionsschutzes umzusetzen