Antwort 25.05.2021 von Petra Häffner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) geschlossener Ortschaften gilt grundsätzlich die durch Bundesgesetz vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. (...)
(...) geschlossener Ortschaften gilt grundsätzlich die durch Bundesgesetz vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. (...)
Die vielen CSU-Verkehrsminister sind die Sache nicht aktiv angegangen. Ich setze jetzt auf den neuen Verkehrsminister Volker Wissing.
(...) Diese Geschwindigkeitsbegrenzungen machen neben Klimaschutz vor allem für die Sicherheit Sinn. (...)
(...) Ich begrüße zwar, dass Sie ein Elektroauto fahren. Ein Elektro-Auto fährt allerdings nur dann CO2-neutral, wenn es mit Ökostrom getankt wird. (...)
(...) Ich halte Kontrollen wie Sie für unverzichtbar. Sicher ist es daher eine gute Idee, dass Sie sich an den bayerischen Gesetzgeber wenden, z.B. über eine Petition.(...)