Antwort 24.04.2024 von Carmen Wegge SPD
von bis zu 50 Gramm Cannabis, bei Blüten, blütennahen Blättern oder sonstigem Pflanzenmaterial der Cannabispflanze bezogen auf das Gewicht nach dem Trocknen,
von bis zu 50 Gramm Cannabis, bei Blüten, blütennahen Blättern oder sonstigem Pflanzenmaterial der Cannabispflanze bezogen auf das Gewicht nach dem Trocknen,
vielen Dank für die Frage. Hierzu bedarf es einer Gesetzesänderung, die wir zeitnah anstreben werden.
Wir lassen alle Fragen im Zusammenhang mit Cannabis prüfen.
grundsätzlich muss eine Lösung gefunden werden, die ausschließt, dass der Konsum von Cannabis die soldatische Leistung und Sicherheit mindert.
Nach intensiven Gesprächen mit den Ländern ist es gelungen, das Gesetz durch den Bundesrat zu bringen.
Prof. Gehrke hat die Argumente schon in der 19. WP gut zusammengefasst