Antwort 03.08.2026 von Matthias Miersch SPD
Für verbindliche Einzelfallauskünfte ist es zum jetzigen Zeitpunkt davon unbenommen zu früh.
Für verbindliche Einzelfallauskünfte ist es zum jetzigen Zeitpunkt davon unbenommen zu früh.
Tatsächlich bedeutet eine steigende Lebenserwartung nicht automatisch, dass sämtliche hinzugewonnenen Lebensjahre ohne gesundheitliche Einschränkungen verbracht werden.

Wer länger lebt, soll auch länger eine gute Rente beziehen können. Damit das finanzierbar bleibt, braucht es auch weiterhin faire Regeln.

Zu Ihrer konkreten Frage halte ich eine automatische Kopplung des gesetzlichen Renteneintrittsalters an die Entwicklung der Lebenserwartung grundsätzlich für sinnvoll.