Warum halten Sie sich nicht an die Präambel 609 (Rente mit 45 Jahren)aus dem Koalitionsvertrag?
Sehr geehrter Herr Miersch,
Nach langjähriger Beschäftigung über Dienstleister(Werkvertrag)bei grossem Automobilkonzern, 40STD Woche, 2009 weit unter Tarif gedrückt(weniger Rentenpunkte) und jetzt nach Verlagerung Beauftragung nach Indien Insolvenz und Arbeitslosigkeit.
Ich (Jahrgang 1962)hatte eigentlich geplant dann on 02/2027 mit 45 Jahren in die Rente für besonders langjährig Versicherte zu gehen.
Jetzt herrscht aber maximale Verunsicherung durch Medien und halbherzige Aussagen der Politik.
Deshalb meine Frage:
Kann ich mich auf ihr Wahlversprechen aus dem Koalitionsvertrag (Präambel 609)verlassen ind auch bzgl. Verfassungsrechtlichem Vertrauensschutz bzw.Übergsngsregelung die Rente mit 45 in 02/2027 antreten?
Sehr geehrter Herr Ä.,
Vielen Dank für Ihre Nachricht auf die ich nachfolgend gern eingehe.
Ihre Verunsicherung angesichts der öffentlichen Debatte zur Rente für besonders langjährig Versicherte kann ich gut nachvollziehen. Vertrauensschutz ist gerade in der Rentenpolitik ein hohes Gut. Deshalb können Sie grundsätzlich davon ausgehen, dass etwaige Reformschritte mit angemessenen Übergangsfristen verbunden werden. Bis zu einer gesetzlichen Änderung gilt im Übrigen die aktuelle Rechtslage fort.
Für verbindliche Einzelfallauskünfte ist es zum jetzigen Zeitpunkt davon unbenommen zu früh. Nach der parlamentarischen Sommerpause werden zunächst die Beratungen zum Reformpaket im Deutschen Bundestag anstehen. In diesem Verfahren werden die bisherigen Eckpunkte im parlamentarischen Verfahren diskutiert, präzisiert und in Gesetzesform gegossen. Natürlich gilt auch für dieses Vorhaben das Struck’sche Gesetz, dass kein Gesetz den Bundestag so verlässt, wie es von der Regierung eingebracht wurde.
Sehr geehrter Herr Ä., ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Rückmeldung helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Miersch
