Wieso haben sie die Versorgung schwerwiegend Kranker mit medizinischen Cannabis grundlegend eingeschränkt?
Sehr geerhter Herr Miersch,
aus welchen Gründen haben sie mit der GKV Reform am 10. Juli die Versorgung schwerwiegend Erkrankter mit medizinschen Cannabis maßgeblich eingeschränkt? Laut SGB V und der Arzneimittelrichtlinie durften bisher med. Cannabisblüten nur als letzte Therapieoption nachdem bereits alle anderen Optionen erfolglos angewandt wurden ausschließlich bei schwerwiegender Erkrankung auf GKV Kosten verschrieben werden. Sie haben nun explizit diese Therapieoption ersatzlos gestrichen. Zusätzlich wurde im Gesetz folgendes Aufgenommen: "Es wird festgelegt, dass die Verordnung von cannabishaltigen Rezepturen grundsätzlich erst nach einem mindestens sechsmonatigen Therapieversuch mit einem zugelassenen cannabishaltigen Fertigarzneimittel zulässig ist.".
Dabei ist das einzige rein THC haltige Fertigarzneimittel wird von der Firma Vertanical hergestellt und kommt im Herbst auf den Markt, Vertanical ist dabei großspender der SPD wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet.
Sehr geehrter Herr R.,
Vielen Dank für Ihre Nachricht auf die ich nachfolgend gern eingehe.
Ich bin überzeugt: wer den Sozialstaat retten will, muss jetzt handeln. Nicht irgendwann. Nicht nach der nächsten Wahl. Sondern mit den Mehrheiten, die heute parlamentarisch zur Verfügung stehen.
Im Zuge der Stabilisierung der Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung waren diesbezüglich in nahezu allen Bereichen Anpassungen notwendig, auch im Bereich des medizinischen Cannabis-Konsums.
Zugleich ist klar: Die Entkriminalisierung von Cannabis war ein zentrales Vorhaben der Modernisierungsagenda der Ampel-Koalition. Zum Umgang mit Cannabis, auch im medizinischen Bereich, bestehen zwischen den aktuellen Koalitionspartnern durchaus unterschiedliche Auffassungen, was sich auch in der jetzt beschlossenen, restriktiveren Regelung des medizinischen Cannabis-Konsums widerspiegelt.
Der angedeuteten Verbindung zwischen einer Parteispende und dieser gesetzlichen Regelung widerspreche ich allerdings in aller Deutlichkeit.
Sehr geehrter Herr R., ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Rückmeldung helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Miersch
