Nimmt die SPD die Warnungen vor einer neuen Geheimpolizei ernst?
Sehr geehrter Herr Miersch,
im Zuge der geplanten Geheimdienstreform soll es den Diensten möglich werden, operative Maßnahmen auch im Inland durchzuführen, beispielsweise Informationen zu verfälschen.
Politiker verschiedener Richtungen warnen daher vor der Errichtung einer Geheimpolizei und verweisen u.a. auf die Gestapo. Die Gestapo hat politische Gegner des NS Regimes brutal verfolgt, darunter auch Sozialdemokraten.
Halten Sie es für ausgeschlossen, dass eine neue Geheimpolizei wieder zur politischen Verfolgung eingesetzt wird, z.B. unter einer zukünftigen autoritären Regierung? Um politische Gegner ins Gefängnis zu bringen, könnte sie falsche Beweise für Verbrechen erstellen und den politisch Verfolgten unterschieben. Auch Sozialdemokraten könnten wieder zu den Opfern gehören.
Sehr geehrter Herr K.,
Vielen Dank für Ihre Nachricht auf die ich nachfolgend gern eingehe.
Die historische Erfahrung mit der Verfolgung politischer Gegner, gerade auch von Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, ist mir sehr bewusst, und Ihre Frage nach wirksamen Schutzmechanismen gegen einen möglichen Missbrauch nachrichtendienstlicher Befugnisse nehme ich ernst.
Zunächst zur Einordnung: Die im Gesetzentwurf vorgesehenen sogenannten aktiven Maßnahmen sind eng begrenzt. Sie kommen nur dann in Betracht, wenn eine akute Bedrohung durch andere Behörden, insbesondere die Polizei, nicht rechtzeitig abgewendet werden kann; die Trennung zwischen der Arbeit von Polizei und Nachrichtendiensten bleibt dabei ausdrücklich bestehen. Physischer Zwang gegen Personen ist den Diensten dabei weiterhin untersagt, jede Maßnahme muss zudem verhältnismäßig sein.
Gerade weil Fragen wie Ihre berechtigt sind, wird mit der Reform die Kontrolle der Dienste nicht geschwächt, sondern deutlich gestärkt. Der bereits bestehende Unabhängige Kontrollrat, eine gerichtsähnliche, unabhängige Kontrollinstanz, erhält künftig eine lückenlose Zuständigkeit für die gesamte Tätigkeit der Nachrichtendienste, prüft besonders schwerwiegende Eingriffe vorab, kann die Dienste unangemeldet und anlasslos kontrollieren und hat bei Verstößen ein Anweisungsrecht. Er ist zudem dem Parlamentarischen Kontrollgremium berichtspflichtig, und Betroffene können sich künftig auch selbst proaktiv an ihn wenden, wenn sie einen Rechtsverstoß vermuten.
Insoweit kann ich Ihre Bedenken an dieser Stelle durchaus nachvollziehen und werde gerade auch diese Punkte im weiteren Parlamentarischen Verfahren genau im Blick behalten.
Sehr geehrter Herr K., ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Rückmeldung helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Miersch
