Antwort ausstehend von Manuel Muja BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Antwort 24.09.2021 von Falko Droßmann SPD
Grundrechtseinschränkungen sind zu Recht immer nur zur Sicherung überragender Interessen des Allgemeinwohleszulässig.
Antwort 26.08.2021 von Jimmy James Robert Blum FDP
Hallo Herr Helm, ich sehe 2G sehr kritisch und bin mir auch nicht sicher, ob das wirklich gerichtsfest ist.
Antwort 31.08.2021 von David Christopher Stoop Die Linke
Anreize und niedrigschwellige Angebote statt sozialer Ausschluss.
Antwort 30.08.2021 von Michael Krüger ÖDP
Wir erleben im Moment die Einschränkung von Grundrechten deren Rechtfertigung immer wieder überprüft werden muss.
Antwort 30.08.2021 von Andreas Lenz CSU
Das Infektionsschutzgesetz muss insgesamt überführt werden.