Wieso hat die Wiederherstellung der Grundrechte für Geimpfte wie Ungeimpfte für Sie höchste Priorität?

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Frage von Maria S. •

Wieso hat die Wiederherstellung der Grundrechte für Geimpfte wie Ungeimpfte für Sie höchste Priorität?

Sollten nicht ausschließlich Geimpfte, die immerhin ihre Gesundheit für eine mit starken Nebenwirkungen und Risiken verbundene Impfung einsetzen, damit belohnt werden, durch dieses Pfand ihre Grundrechte wieder zurück zu bekommen?

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Liebe Frau S.

Grundrechte sind nicht verhandelbar und keiner kann sie einem nehmen. Sie sind wie die Seele in einem Körper. Niemand muss sich diese Rechte irgendwie verdienen oder „erimpfen“. Sie stehen JEDEM Menschen bedingungslos zu. Dies garantiert Artikel 79 Absatz 3, die so genannte „Ewigkeitsklausel“ des deutschen Grundgesetzes. Dieser Artikel unserer Verfassung besagt, dass die Grundrechte der Staatsbürger, das demokratische Grundprinzip sowie die republikanisch-parlamentarische Staatsform sogar durch eine Verfassungsänderung nicht angetastet werden dürfen. Vor dem Hintergrund der Ereignisse des Nationalsozialismus, insbesondere wegen des Ermächtigungsgesetzes vom 24. 03.1933, wollte der Parlamentarische Rat die Grundrechte sowie die Strukturprinzipien des deutschen Staates mit einer zusätzlichen Sicherung vor deren Abschaffung schützen. Sie können von keinem Parlament abgeschafft werden! Die Grundrechte gehören somit staatsrechtlich zu den Grundfesten  unseres  Staates. Sie abzuschaffen kommt der Abschaffung unseres Staatswesens gleich. Der Staat hat unseren individuellen Freiheiten nicht nur zu garantieren, sondern auch explizit zu schützen. Nur in extremen Ausnahmesituationen können diese Rechte zeitweise eingeschränkt werden. Dazu braucht es überzeugende Gründe und der Staat muss sich dafür rechtfertigen.

Wir erleben im Moment die Einschränkung einiger Grundrechte aufgrund der Feststellung der epidemischen Lage nationaler Tragweite. Dies muß immer wieder geprüft und erneut gerechtfertigt werden. Der Staat muss daher alles tun, damit die Ursachen für die Einschränkung der Grundrechte schnellstmöglich behoben werden können. Meiner Meinung nach, kommt die momentane Regierung ihrer Verantwortung  hier nicht genügend nach, Schaden von den Bürgerinnen und Bürgern abzuwenden. Die eingeführte Bundesnotbremse basiert momentan auf festgelegten Kriterien wie der Inzidenzzahl, die man durchaus in Frage stellen kann, und auch die nicht frei von politisch gewollter Justierbarkeit sind. Sie ist eine absolute Größe, die nicht normiert ist auf die Anzahl der Tests selbst.  Ich bin gegen eine generelle Impfpflicht, da ich die generelle medizinische Notwendigkeit hier nicht für gegeben und hinreichend erforscht halte. Partielle Impfempfehlungen an bestimmte Bevölkerungsgruppen, nach individueller Risikoabwägung, halte ich für sinnvoll. Das individuelle Recht auf körperliche Unversehrtheit  ist ein hohes Gut, deren Einschränkung ich momentan nicht für gegeben erachte.

Hören Sie sich hierzu auch die Meinung eines bekannten deutschen Staatsrechtlers an:

https://www.youtube.com/watch?v=J1dMJh27ZaI

„Wir müssen jetzt lernen, mit der Epidemie zu leben, ohne unsere Freiheit aufzugeben“  Prof. Dr. Dietrich Murswiek (04.06.2021) [1]

In diesem Sinne, bleiben Sie gesund!

Ihr

Michael Krüger

[1] https://www.youtube.com/watch?v=J1dMJh27ZaI