Antwort ausstehend von Ulrich Freese SPD
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Antwort 16.09.2021 von Jan-Marco Luczak CDU
Künftig können Betroffene sich vor deutschen Gerichten von Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften vertreten lassen und sie zur Prozessführung ermächtigen, wenn sie sich durch einen Verstoß gegen die unternehmerische Sorgfaltspflicht in überragend wichtigen Rechtspositionen verletzt sehen (Prozessstandschaft).
Antwort 07.05.2021 von Katrin Staffler CSU
(...) Das Gesetz kann nichts fordern, was die Unternehmen nicht leisten können. (...)
Antwort ausstehend von Astrid Grotelüschen CDU
Antwort 14.05.2021 von Markus Grübel CDU
(...) Hier gilt es, ein Gesetz zu verabschieden, dass wirksam für die Menschenrechte entlang der Lieferketten ist, aber auch umsetzbar für die Wirtschaft bleibt. (...)
Antwort 02.05.2021 von Matthias Zimmer CDU
(...) Ich denke, wenn das Prinzip der Verantwortung der Wirtschaft für die Lieferketten erst einmal eingeführt ist, haben wir eine neue Qualität. (...)