Die Energiepreispauschale für Rentner:innen aus dem dritten Entlastungspaket erhalten alle, die zum Stichtag am 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Alterssicherung für Landwirte haben.
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als Kleinunternehmerin haben Sie dann keinen Anspruch auf Hilfen für Ihr Unternehmen aus der Energiekostenpauschale, wenn Sie keine Steuern zahlen, was bei Ihnen der Fall zu sein scheint, weil Sie ja offenbar ergänzend ALG II (also Hartz IV) beziehen.
Die Bundesregierung hat aus diesem Grund bereits umfassende Entlastungsmaßnahmen auf den Weg gebracht. Allein die ersten drei Entlastungspakete, zu denen beispielsweise auch die Energiepauschale gehörte, umfassen insgesamt ein Volumen von 95 Milliarden Euro. Darüber hinaus wurde die von Ihnen angesprochene Gas- und Strompreisbremse beschlossen, deren konkrete Ausgestaltung derzeit erarbeitet wird.
Die Förderung von Pellets- und Ölheizungen ist möglich. Der Länderfinanzausgleich wurde von MP Söder (CSU) höchstpersönlich ausgehandelt.
Dass Atomkraft keine sichere Energiequelle ist, zeigt die aktuelle Situation in Frankreich: Dort stehen aufgrund von Sicherheitsmängeln, fünf der leistungsstärksten Reaktoren still.