Grundsätzlich gilt für alle Antragstellenden unter anderem die Voraussetzung, dass man den Lebensunterhalt für sich und ggf. unterhaltsberechtigte Familienangehörige selbst finanziert. Das ist für abhängig Beschäftigte natürlich leichter nachzuweisen als für Selbständige.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 05.05.2025 von Gabriela Heinrich SPD
Antwort 23.04.2025 von Hakan Demir SPD
Erst einmal eine grundsätzliche Einschätzung: Weder ALG I noch ein Gründungszuschuss stellen einen Ausschlussgrund von der Einbürgerung dar.
Antwort 15.04.2025 von Katja Mast SPD
Noch ist die Regierung nicht gebildet. Der Koalitionsvertrag steht und nun sind die Parteien an der Reihe. Bei der SPD stimmen die Mitglieder darüber ab.
Antwort 22.04.2025 von Hakan Demir SPD
Im Koalitionsvertrag wurde festgehalten, die beschleunigte Einbürgerung nach drei Jahren auslaufen zu lassen. Sonst ändert sich nichts.
Antwort 15.04.2025 von Doris Ahnen SPD
Haben Sie bitte Verständnis, dass ich Ihnen keine konkreten Empfehlungen hinsichtlich Ihres Einbürgerungsantrages geben kann.
Antwort 08.04.2025 von Hakan Demir SPD
SGB XIII-Leistungen zählen wie Sie richtigerweise schreiben zur Lebensunterhaltssicherung. Es liegt also, so wie Sie den Fall schildern, nichts vor, was eine Anspruchseinbürgerung ausschließt