Antwort 02.10.2026 von Martin Sichert AfD
Wenn Sie an meiner Meinung und meinen Standpunkten interessiert sind, kontaktieren Sie mich bitte unter martin.sichert@bundestag.de.
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Entsprechende Berichte gibt es tatsächlich. Krankenkassen dürfen ihre Rücklagen grundsätzlich anlegen. Dafür gelten zwar strenge gesetzliche Vorgaben. Trotzdem haben Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen in den vergangenen Jahren teilweise erhebliche Summen angelegt und dabei auch hohe Verluste gemacht.