Antwort 16.10.2026 von Sebastian Hartmann SPD
Für ein pflegebedürftiges Kind mit Pflegegrad 5 bedeutet das also: Ersatzpflege soll weiterhin möglich sein, aber die Finanzierung wird neu geordnet.
Für ein pflegebedürftiges Kind mit Pflegegrad 5 bedeutet das also: Ersatzpflege soll weiterhin möglich sein, aber die Finanzierung wird neu geordnet.
Dass Bundespolizisten auf Nebenjobs angewiesen sind, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können, entspricht nicht unserem Anspruch an eine angemessene Besoldung und dürfte zum Glück auch nicht der Regelfall sein.