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(...) Die SPD-Bundestagsfraktion nimmt die finanzielle Situation von Hebammen sehr ernst. Deswegen hat der Bundestag bereits im Juni 2014 das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung, welches die Versorgung von Hebammen verbessert, beschlossen. Es regelt insbesondere, dass Hebammen mit wenigen Geburten durch ihre Prämie zur Berufshaftpflichtversicherung nicht überbelastet werden und der Versorgungsqualität eine steigende Bedeutung zukommt. (...)

(...) Selbstständige können natürlich vom Elterngeld profitieren. (...) Gesetzliche versicherte selbstständige Frauen können während der Schwangerschaft und nach der Geburt bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen beziehen, die ärztliche Betreuung, Hebammenhilfe, Versorgung mit Arzneimitteln, Entbindung, häusliche Pflege, Haushaltshilfe und Mutterschaftsgeld umfassen. (...)
(...) Gerne beantworte ich Ihre beiden Fragen. Zunächst zum Thema „Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare“, als zweites Ihre Frage nach einem Verbot der sogenannten „Ex Gay Therapy“. (...)