(...) Zivilgesellschaftliche Seenotrettungs- und Flüchtlingsorganisationen, die dort einspringen, wo die europäischen Staaten versagen oder ihre Schutzpflicht sogar wissentlich verweigern, dürfen nicht kriminalisiert werden. Wer Flüchtlinge aus Seenot rettet, muss die Gewissheit haben, dafür nicht bestraft zu werden, denn er handelt im Einklang mit See- und Völkerrecht. Das entlässt die EU und die Mitgliedstaaten jedoch nicht aus ihrer humanitären Pflicht, endlich ein europäisch organisiertes und finanziertes ziviles Seenotrettungssystem aufzubauen. (...)
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(...) Zivilgesellschaftliche Seenotrettungs- und Flüchtlingsorganisationen, die dort einspringen, wo die europäischen Staaten versagen oder ihre Schutzpflicht sogar wissentlich verweigern, dürfen nicht kriminalisiert werden. Wer Flüchtlinge aus Seenot rettet, muss die Gewissheit haben, dafür nicht bestraft zu werden, denn er handelt im Einklang mit See- und Völkerrecht. Das entlässt die EU und die Mitgliedstaaten jedoch nicht aus ihrer humanitären Pflicht, endlich ein europäisch organisiertes und finanziertes ziviles Seenotrettungssystem aufzubauen. (...)
(...) Wir wollen großzügige Aufnahmekontingente für Flüchtlinge in Europa. Damit verhindern wir, dass sich Menschen in die Hände von skrupellosen Schleppern begeben und lebensgefährliche Fluchtwege auf sich nehmen müssen. (...)
(...) Der Klimawandel wird für viele Menschen zur Fluchtursache. Es gilt daher den rechtlichen Status von Menschen, die ihre Heimat aufgrund klimatischer Veränderungen verlassen haben, auf internationaler Ebene zu klären und dabei auch die Komplexität der Fluchtursachen zu berücksichtigen. (...)