ich bin sehr dafür, dass alle Rentnerinnen und Rentner in einem ersten Schritt eine außerordentliche Rentenerhöhung von zehn Prozent erhalten, um die hohe Inflation auszugleichen. Dieser Ausgleich sollte mindestens 250 Euro betragen.
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Ich gebe Ihnen Recht, dass wir Jung und Alt nicht gegeneinander ausspielen dürfen. Deswegen arbeiten wir derzeit an einem neuen Rentenpaket (das sog. Rentenpaket II), das die Renten stabilisieren und das Rentenniveau langfristig absichern soll.
Die Bundesregierung ist sich bewusst, dass im Zuge der steigenden CO2-Preise weitere Wege gefunden werden müssen, um sicherzustellen, dass die Entlastungen da ankommen, wo sie benötigt werden.
Für verschiedene Arten von Versorgungsempfang gibt es zurzeit unterschiedliche Regelungen und somit auch unterschiedliche Regelungen, welche die Hinzuverdienstgrenze betreffen.
Die gesetzlichen Renten dagegen werden von der Rentenversicherung gezahlt und unterliegen nicht Tarifverträgen, aber dafür der jährlichen Rentenanpassung durch die Bundesregierung und den Bundesrat, die sich wiederum an der allgemeinen Lohnentwicklung (und dadurch mittelbar auch an der Inflation) orientiert.
Das System der gesetzlichen Rentenversicherung beruht auf dem Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit. Diesem Prinzip folgt auch die jährliche Anpassung der Renten, die grundsätzlich der Lohnentwicklung folgt.