Antwort 21.02.2023 von Wolfgang Fackler CSU
für eventuelle Nachzahlungen sind und waren keine Rechtsmittel erforderlich. Darauf hatte das Finanzministerium ausdrücklich verzichtet.
für eventuelle Nachzahlungen sind und waren keine Rechtsmittel erforderlich. Darauf hatte das Finanzministerium ausdrücklich verzichtet.
Auch, wenn der Gesetzgeber bei Ihren einzelnen Fragen zu einer anderen Einschätzung kommt, sage ich Ihnen gerne zu, dass ich im parlamentarischen Verfahren Ihre Punkte nochmal für eine Prüfung einbringen werde.
Zum Thema Widerspruch kann ich Ihnen sagen, dass es nicht nötig ist, Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen.
Bei der Frage ob die Widersprüche gerechtfertigt sind, kommt es letztlich auf den Einzelfall an, weshalb ich dazu keine Aussage treffen kann.
Bürgerservice des BMI