
Antwort 22.03.2022 von Josip Juratovic SPD
Diese Berechtigung erfolgt nur nach durchgeführter und bestätigter ärztlicher Schulung, deren Inhalt und Umfang ebenso in diesem Gesetz geregelt sind.

Diese Berechtigung erfolgt nur nach durchgeführter und bestätigter ärztlicher Schulung, deren Inhalt und Umfang ebenso in diesem Gesetz geregelt sind.
Selbstverständlich setze ich mich für eine fortwährende Evaluation bei Medikamenten und Impfstoffen ein, nicht nur bezogen auf den Corona-Virus.
(...) die Unterstellung, dass Abgeordnete in der Gewissensfrage der Impfpflicht nach finanziellen Motiven entschieden hätten, entbehrt jeder Grundlage.
Untersuchungsausschusse bringen selten die erhoffte Transparenz. Zusätzlich käme es sehr auf den konkreten Untersuchungsauftrag an.
Mir sind derzeit keine Pläne innerhalb des Deutschen Bundestages bekannt, einen Untersuchungsausschuss zur Corona-Politik der Bundesregierung einzuberufen