Wenn der Kabinettsentwurf vorliegt und das parlamentarische Verfahren für dieses Gesetz beginnt, werden sich unsere Fachpolitiker:innen mit dem Gesetzesentwurf beschäftigen.
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das von Ihnen zitierte Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezog sich auf die Besoldung der Richter und Staatsanwälte im Land Berlin in den Jahren 2009 bis 2015. Dabei hat das Gericht festgestellt, dass das durch Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Besoldungsniveau in nicht zu rechtfertigender Weise unterschritten wurde. Insofern war zunächst einmal das Land Berlin zur Nachbesserung verpflichtet.
Vor allem fehlen noch die Ergebnisse der aktuell laufenden Tarifverhandlungen, die ja dann wohl voraussichtlich auch für die Beamten übernommen werden sollen.
Unser Ziel bleibt eine gerechte und konkurrenzfähige Besoldung, die selbstverständlich den verfassungsmäßigen Anforderungen genügt.
Insofern ist davon auszugehen, dass der Entwurf in den nächsten Wochen und Monaten noch an zahlreichen Stellen geändert werden wird. Erst dann wird der Entwurf dem Bundestag zugeleitet, so dass dieser aktiv werden kann.