Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Manfred Grund, Porträt zur Bundestagswahl-Kampagne 2021 vor dem Marie-Elisabeth-Lüders-Haus im Regierungsviertel, in dem sich der Reichstag spiegelt
Antwort 14.10.2010 von Manfred Grund CDU

(...) bitte senden Sie mir Ihre Renten-Bescheide in Kopie - oder sprechen Sie den regional zuständigen Abgeordneten Ihres jetzigen oder damaligen Wohnortes an. Ohne Kenntnis eines konkreten Vorganges kann ich zu den mir bislang nicht bekannten Problemen, die Sie eingangs Ihrer Frage schildern, derzeit keine Aussage treffen. (...)

Portrait von Gerald Häfner
Antwort 03.12.2010 von Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

(...) Bezüglich des Streikrechts möchte ich Sie auf eine Information der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft hinweisen: http://www.gew.de/Binaries/Binary52566/09_08_19_Infoblatt_EGMR.pdf - Dieses Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte behandelt eine Klage türkischer Beamter zum Streik- und Vereinigungsrecht. Hierin wird das Streikrecht ausdrücklich anerkannt. (...)

Portrait von Manfred Weber
Antwort 11.10.2010 von Manfred Weber CSU

(...) EU-Beamte dürfen zwar streiken und die Beamten einer Reihe von Mitgliedstaaten auch, in Deutschland ist aber das Streikverbot für Beamte eingebettet in das besondere Loyalitätsverhältnis des Dienstherren und des Beamten, dem auch das von Ihnen zitierte so genannte Alimentierungsgebot zuzuordnen ist. (...)

Portrait von Markus Ferber
Antwort 18.10.2010 von Markus Ferber CSU

(...) Zudem wird in den Verträgen keine Regelung über ein Streikrecht auf EU-Ebene vorgeschrieben, denn erneut sind die Mitgliedsaaten verantwortlich. Auf EU-Ebene gilt das Subsidiaritätsprinzip, das besagt, dass Entscheidungen auf einer möglichst bürgernahen Ebene zu treffen sind. (...)

Portrait von Nadja Hirsch
Antwort 03.02.2011 von Nadja Hirsch FDP

(...) Die EU hat gemäß dem Subsidiaritätsprinzip keine Kompetenz, in die Regelungen auf nationaler Ebene zum Beamtentum (und somit auch deren Streikrecht) einzugreifen. In Deutschland haben wir in der Vergangenheit und entsprechend unserer Vorstellungen eines funktionierenden und effektiven Staates die Entscheidung getroffen, den Beamten kein Beamteneikrecht einzuräumen, auch wenn dies in anderen EU-Ländern und auch für EU-Beamte der Fall ist. (...)