Antwort 19.09.2024 von Florian Oßner CSU
Bereits heute ist für jeden zweiten Autobahnkilometer in Deutschland eine beschränkte Geschwindigkeit vorgeschrieben, entweder aufgrund eines Tempolimits oder von Baustellen.
Bereits heute ist für jeden zweiten Autobahnkilometer in Deutschland eine beschränkte Geschwindigkeit vorgeschrieben, entweder aufgrund eines Tempolimits oder von Baustellen.
Für das für das Anbringen von Verkehrsschildern ist mittlerweile die Autobahn GmbH des Bundes zuständig, die damit auch über zulässige Höchstgeschwindigkeiten entscheidet