Grundsätzlich soll in Zukunft gelten: Sind beide Frauen verheiratet, soll die Ehefrau der Frau, die das Kind geboren hat, im Zeitpunkt der Geburt kraft Gesetzes ebenfalls Mutter des Kindes werden. Außerdem soll es möglich sein, durch sog. Anerkennung der Mutterschaft rechtliche Mutter zu werden – so wie auch ein Mann die Vaterschaft für ein Kind anerkennen kann.
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Antwort 16.04.2024 von Marco Buschmann FDP
Antwort ausstehend von Claudia Roth BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Annalena Baerbock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 04.06.2023 von Thomas Dietz AfD
Für mich spielt es keine Rolle, mit wem oder was sich mein Gegenüber in seiner Privatsphäre sexuell beschäftigt, solange es nicht gegen unsere Gesetze und gegen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung verstößt.
Antwort 22.05.2023 von Stephan Brandner AfD
Natürlich gibt es auch Alleinerziehende und Elternteile, die neue Partnerschaften eingehen.
Antwort 22.05.2023 von Stephan Brandner AfD
Danke für Ihre Frage. Allerdings ist nicht ganz klar, was Sie konkret meinen. Welche konkreten Gesichtspunkte möchten Sie beleuchtet wissen, die im Wahl- und Grundsatzprogramm keine Rolle spielen?