Den Renteneintritt alleine an die Lebenserwartung zu koppeln, ist problematisch. Auch die persönliche Dauer der Erwerbstätigkeit muss berücksichtigt werden.
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Die Rente für langjährig Versicherte, also die Möglichkeit, verfrüht mit Abschlägen in Höhe von bis zu 14,4 Prozent in Rente zu gehen, soll auf 64 Jahre angehoben und anschließend parallel zur Entwicklung des allgemeinen Renteneintrittsalters weiterentwickelt werden. Die bestehende Spanne von drei Jahren bleibt dabei erhalten. Damit wird dieses Modell in angepasster Form fortgeführt. Jedoch muss hier auch abgewartet werden, wie der genaue Übergang dann final aussieht.
Bisher sind die Empfehlungen der Rentenkommission noch nicht beschlossen. Es ist aber geplant, bald einen Gesetzentwurf dazu vorzulegen. Der Gesetzentwurf wird dann im parlamentarischen Verfahren im Bundestag und Bundesrat diskutiert.
Eine automatische Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung kann aus meiner Sicht nicht isoliert betrachtet werden.