Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch

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Hakan Demir
Antwort 07.06.2024 von Hakan Demir SPD

Und: Eine deutsche Einbürgerungsbehörde darf rein rechtlich keinen ausländischen Pass einbehalten. Der muss immer dem Heimatland zurückgegeben werden.

Hakan Demir
Antwort 28.06.2024 von Hakan Demir SPD

Bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes musste die alte Rechtslage angewendet werden.

Hakan Demir
Antwort 28.06.2024 von Hakan Demir SPD

Ab dem 27.06. wenden die Behörde die neue Rechtslage an - denn mit diesem Datum ist das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten.

Hakan Demir
Antwort 16.04.2024 von Hakan Demir SPD

Die Anträge für die Einbürgerung sind deshalb noch in der "alten" Fassung, weil bis zum 27.06. noch das Gesetz in der aktuellen Fassung gültig ist, die die Mehrstaatigkeit nur in Ausnahmefällen zulässt.

Hakan Demir
Antwort 16.04.2024 von Hakan Demir SPD

Ich würde aus der Kommunikation unterschiedlicher Daten keine verfassungsrechtlichen Bedenken ableiten.

Portrait von Sven Lehmann
Antwort 23.04.2024 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Das Gesetz soll zum 1. November 2024 in Kraft treten und ab dem 1. August können Betroffene Termine in den Standesämtern vereinbaren. Das gilt natürlich auch, wenn Sie im Ausland leben. Den Termin in einem Standesamt müssen Sie in der Regel jedoch vor Ort in Deutschland wahrnehmen.