Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Hakan Demir
Antwort 16.04.2024 von Hakan Demir SPD

Ich würde aus der Kommunikation unterschiedlicher Daten keine verfassungsrechtlichen Bedenken ableiten.

Portrait von Sven Lehmann
Antwort 23.04.2024 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Das Gesetz soll zum 1. November 2024 in Kraft treten und ab dem 1. August können Betroffene Termine in den Standesämtern vereinbaren. Das gilt natürlich auch, wenn Sie im Ausland leben. Den Termin in einem Standesamt müssen Sie in der Regel jedoch vor Ort in Deutschland wahrnehmen.

Hakan Demir
Antwort 12.04.2024 von Hakan Demir SPD

Das Bundesjustizministerium und das Bundesamt für Justiz haben im Jahr 2018 grundsätzlich festgelegt, dass bei der Fristberechnung der Tag der Verkündung nicht mitgerechnet wird, da hier ein Ereignis im Sinne des § 187 Absatz 1 BGB in Gang gesetzt wird

Hakan Demir
Antwort 10.04.2024 von Hakan Demir SPD

Vor diesem Hintergrund würde ich Ihnen empfehlen, bei den politisch Verantwortlichen in Ihrer Stadt / Ihrem Landkreis nachzufragen, welche konkreten Schritte für eine gute Umsetzung der Reform unternommen werden.