Und: Eine deutsche Einbürgerungsbehörde darf rein rechtlich keinen ausländischen Pass einbehalten. Der muss immer dem Heimatland zurückgegeben werden.
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Bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes musste die alte Rechtslage angewendet werden.
Ab dem 27.06. wenden die Behörde die neue Rechtslage an - denn mit diesem Datum ist das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten.
Die Anträge für die Einbürgerung sind deshalb noch in der "alten" Fassung, weil bis zum 27.06. noch das Gesetz in der aktuellen Fassung gültig ist, die die Mehrstaatigkeit nur in Ausnahmefällen zulässt.
Ich würde aus der Kommunikation unterschiedlicher Daten keine verfassungsrechtlichen Bedenken ableiten.
Das Gesetz soll zum 1. November 2024 in Kraft treten und ab dem 1. August können Betroffene Termine in den Standesämtern vereinbaren. Das gilt natürlich auch, wenn Sie im Ausland leben. Den Termin in einem Standesamt müssen Sie in der Regel jedoch vor Ort in Deutschland wahrnehmen.