Wenn Sie jedoch mit einem anderen Titel studieren (z.B. mit einer Niederlassungserlaubnis oder als anerkannter Flüchtling), ist die Einbürgerung grundsätzlich möglich. Sie müssen natürlich alle weiteren Voraussetzungen wie Sprachkenntnisse, Straffreiheit, Voraufenthaltszeit oder eben die Lebensunterhaltssicherung erfüllen.
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Ein Einbürgerungsanspruch besteht nur, wenn alle Voraussetzungen für die sogenannte Anspruchseinbürgerung nach § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes vorliegen.
die SPD-Bundestagsfraktion hat sich für mehr und schnellere Einbürgerungen eingesetzt. Von Seiten des Bundes können in Bezug auf die Bearbeitungszeiten Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Als Grüne setzen wir uns für ein modernes und gerechtes Einbürgerungsverfahren ein – eines, das zügig, transparent und fair ist.
Leider ist es weiterhin so, dass die Einbürgerung aus einem Aufenthaltstitel als Azubi nicht möglich ist.
Sie sprechen an, dass es Fälle gibt, in denen Menschen keinen gültigen Reisepass besitzen und diesen auch nicht auf zumutbare Art und Weise besorgen können. Um dieser Situation gerecht zu werden, hat das Bundesverwaltungsgericht das sogenannte Stufenmodell entwickelt, um im Einzelfall auch durch andere amtliche oder nicht-amtliche Dokumente (inkl. abgelaufenen Reisepässen) oder sogar durch den Vortrag zur persönlichen Lebensgeschichte (beispielsweise auch mit Zeugenaussagen) die eigene Identität nachzuweisen