Antwort 28.09.2023 von Dirk Wiese SPD
Bitte lassen Sie daher nochmals prüfen, ob eine gewisse Härte beim Spracherwerb Ihrer Ehefrau in Afghanistan vorliegt.
Bitte lassen Sie daher nochmals prüfen, ob eine gewisse Härte beim Spracherwerb Ihrer Ehefrau in Afghanistan vorliegt.
Es gibt verschiedene Ausnahmen, z.B. wenn ein besonderer Härtefall vorliegt. Dies kann etwa der Fall sein, wenn der Erwerb der deutschen Sprachkenntnisse innerhalb eines Jahres nicht möglich oder zumutbar ist.

Abschaffung A1-Sprachnachweis, Visa, Eheschließung

A1-Sprachnachweis, Visum, Eheschließung
Da das A1-Zertifikat bereits subventioniert wird, aber vom Gesetzgeber verlangt wird, kann man überprüfen lassen, was eine Komplettübernahme kosten würde.
Unsere unterschiedlichen Auffassungen lassen sich an dieser Stelle wohl nicht ausräumen.