Sprachnachweis beim Ehegattennachzug zu Fachkräften mit doppelter Staatsbürgerschaft

Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Dirk Wiese
SPD
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Frage von Amir D. •

Sprachnachweis beim Ehegattennachzug zu Fachkräften mit doppelter Staatsbürgerschaft

Sehr geehrter Herr Wiese,

ich bin in Deutschland geboren und aufgewachsen und bin eine Fachkraft mit Masterabschluss. Ich habe die doppelte Staatsbürgerschaft, da meine Mutter afghanische Staatsbürgerin ist. Seit meiner Hochzeit im Januar 2023 in Afghanistan, versucht meine Ehefrau deutsch zu lernen, aber tut sich sehr schwer, da die Bedingungen und Zustände in Afghanistan sehr schwierig sind. Ich habe neulich erfahren, dass der Nachzug zu in Deutschland lebenden ausländischen Fachkräften ohne den Sprachnachweis möglich ist. Gilt dies auch in meinem Fall, da ich die doppelte Staatsbürgerschaft habe und somit auch afghanischer Staatsbürger bin?
Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Amir D.

Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte erlauben Sie mir vorab den Hinweis, dass ich in Ausführung meines Mandats nicht rechtsberatend tätig werden kann. Grundsätzlich würde ich anhand der Schilderung Ihrer Situation jedoch empfehlen, Ihren Fall nochmals prüfen zu lassen (ggf. auch mit anwaltlicher Hilfe).

Denn so wie ich Ihre Schilderung verstehe, besitzen Sie die deutsche und afghanische Staatsbürgerschaft. In dem Fall sollten die allgemeinen Regelungen für die Familienzusammenführung für deutsche Staatsangehörige gelten. Eine Ausnahme vom Spracherwerb wird gemacht, wenn der Ehegatte wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist, einfache Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen. Zur Berücksichtigung von Härten im Einzelfall und um die Familienzusammenführung auch dann zu gewähren, wenn der Spracherwerb aus anderen Gründen nicht möglich ist, gibt eine gesetzliche Härtefallregelung. Demnach kann der Sprachnachweis entfallen, wenn es vor der Einreise nach Deutschland „nicht möglich oder nicht zumutbar“ war, Bemühungen zum Spracherwerb zu unternehmen.

Bitte lassen Sie daher nochmals prüfen, ob eine gewisse Härte beim Spracherwerb Ihrer Ehefrau in Afghanistan vorliegt. Möglicherweise ist der Spracherwerb in diesem Land nicht zumutbar, aufgrund Umstände wie keines Angebots von Sprachkursen oder eines hohen Sicherheitsrisikos bei Besuch des Sprachkurses und auch dass sonstige erfolgversprechende Alternativen zum Spracherwerb ggf. nicht bestehen.

Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg und einen Ausgang zu Ihren Gunsten.

 

Mit besten Grüßen

Dirk Wiese

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