Sprachnachweis beim Ehegattennachzug zu Fachkräften mit doppelter Staatsbürgerschaft

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Lars Castellucci
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Frage von Amir D. •

Sprachnachweis beim Ehegattennachzug zu Fachkräften mit doppelter Staatsbürgerschaft

Sehr geehrter Herr Castellucci,

ich bin in Deutschland geboren und aufgewachsen und bin eine Fachkraft mit Masterabschluss. Ich habe die doppelte Staatsbürgerschaft, da meine Mutter afghanische Staatsbürgerin ist. Seit meiner Hochzeit im Januar 2023 in Afghanistan, versucht meine Ehefrau deutsch zu lernen, aber tut sich sehr schwer, da die Bedingungen und Zustände in Afghanistan sehr schwierig sind (kein Angebot an Sprachkursen, Sprachprüfungen etc.). Ich habe neulich erfahren, dass der Nachzug zu in Deutschland lebenden ausländischen Fachkräften ohne den Sprachnachweis möglich ist. Gilt dies auch in meinem Fall, da ich die doppelte Staatsbürgerschaft habe und somit auch afghanischer Staatsbürger bin?
Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Amir D.

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Sehr geehrter Herr D.,

 

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich will Ihnen gerne antworten.

In der Regel müssen vor der Einreise Deutschkenntnisse nachgewiesen werden. Die Bundesregierung hat den Familiennachzug insgesamt erleichtert. Beim Ehegattennachzug werden einfache deutsche Sprachkenntnisse verlangt, also auf dem Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Damit soll sichergestellt werden, dass alle sich in Deutschland von Anfang an auf einfache Art auf Deutsch verständigen können.

Es gibt aber verschiedene Ausnahmen, z.B. wenn ein besonderer Härtefall vorliegt. Dies kann etwa der Fall sein, wenn der Erwerb der deutschen Sprachkenntnisse innerhalb eines Jahres nicht möglich oder zumutbar ist. Sie müssten sich bitte für eine Rechtsberatung und weitere Schritte unter folgendem Link informieren und sich mit den für Sie zuständigen Behörden in Verbindung setzen:

https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/familiennachzug/ehegattennachzug-zu-eu-buerger

 

Mit freundlichen Grüßen

Lars Castellucci

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