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Frage von Jürgen M. • 02.02.2020
Frage an Martin Rabanus von Jürgen M. bezüglich Recht
Martin Rabanus im dunklen Anzug mit roter Krawatte
Antwort 13.03.2020 von Martin Rabanus SPD

Die Frage nach der (moralischen) Legitimität stellt sich aus meiner Sicht hier nicht sondern ich halte die Angelegenheit im Moment für eine Frage der Gerichte. In jedem Fall wird es mit Zustimmung der SPD keine freiwilligen Entschädigungszahlungen geben.

Nils Schmid MdB
Antwort 24.06.2020 von Nils Schmid SPD

(...) Zweitens bitte ich zu bedenken, dass eine gerichtliche Klärung auch zum Nachteil der öffentlichen Hand ausfallen könnte. (...)

Bundestagsabgeordnete für Berlin-Mitte
Antwort 10.02.2020 von Eva Högl SPD

(...) Ich persönlich finde nicht, dass die Hohenzollern mit Steuergeldern entschädigt werden sollten. Allerdings haben sie natürlich das Recht, wie jede/r Bundesbürger*in, Ansprüche aus dem Ausgleichsleistungsgesetz geltend zu machen. (...)

Portrait von Katrin Budde
Antwort 02.03.2020 von Katrin Budde SPD

Natürlich wäre es wünschenswert, wenn Herr Georg Friedrich von Preußen auf seine Entschädigungsforderungen verzichten würde.

Portrait von Matthias Gastel
Antwort 03.02.2020 von Matthias Gastel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

(...) Den Forderungen des Hauses Hohenzollern darf nicht entsprochen werden, da die Hohenzollern – insbesondere Wilhelm Prinz von Preußen - dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub geleistet haben. Der Deutsche Bundestag und damit die Öffentlichkeit muss außerdem vollständig über die bisher im Geheimen stattfindenden Verhandlungen informiert werden. (...)

Portrait von Renata Alt
Antwort 14.02.2020 von Renata Alt FDP

(...) In der Fraktion der Freien Demokraten diskutieren wir derzeit intensiv die Frage der Rückgabe. Den derzeitigen Verhandlungsprozess, an dem der Bund sowie die Länder Berlin und Brandenburg als Träger der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, des Deutschen Historischen Museums und Stiftung Preußische Schlösser und Gärten beteiligt sind, begleiten wir durchaus kritisch: Es gibt unserer Ansicht nach ein öffentliches Interesse die vorhandenen Kulturgüter/Leihgaben weiterhin für alle Bürgerinnen und Bürger öffentlich zugänglich zu halten. Die Bundesregierung erweist diesem Ziel jedoch einen Bärendienst, wenn der Eindruck entsteht, hier würden „Geheimverhandlungen“ geführt, deren Inhalt vor der Öffentlichkeit verborgen werden müsste. (...)