die Anbauvereine sind ausschließlich darauf ausgerichtet den Mitgliedern den Eigenanbau zu ermöglichen, sie werden kaum als Einfallstor für organisierte Kriminalität oder Geldwäsche wirken können.
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der finale Gesetzentwurf wird vorliegen, wenn der bisherige Entwurf mit all seinen Änderungsanträgen durch die mitberatenden Ausschüsse und letztlich den federführenden Gesundheitsausschuss gegangen ist und dann zur 2./3. Lesung im Plenum des Deutschen Bundestags vorliegt.
Cannabis-Entkriminalisierung führt ins Chaos. Kein Land der Welt hat bisher „Königsweg“ für Legalisierung gefunden. Wir brauchen EU-Lösung nach Modellprojekten.
Ich gehe immer noch davon aus, dass sich die Zahl derer, die sich gegen die Einigung entsprechend unseres Wahlprogramms sowie auch des Koalitionsvertrags stellen, weiter im Rahmen halten wird
Die Einigung ist klar: Die Besitzmengenobergrenze im privaten Raum liegt bei 50 Gramm getrocknetem Cannabis. Im öffentlichen Raum bei 25 Gramm