(...) die Vereinbarkeit der Pflichtmitgliedschaft im Kammerwesen mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte nach UNO Resolution 217A (III) wurde seit derer Inkrafttreten 1948 weder durch die internationale Gemeinschaft noch durch zuständige Gerichte beanstandet. (...)
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Sehr geehrter Herr Britzelmair,
auch Ihnen danke ich für Ihre Nachricht, in der Sie ebenfalls die Verpflichtung eines Unternehmens zur Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) ansprechen.
(...) ich wünsche mir Unternehmer und Unternehmen, für die Mitarbeiter mehr sind als betriebswirtschaftliche Größen. (...)
(...) Aus der Pflichtmitgliedschaft folgt unserer Rechtsordnung nach die Beitragspflicht der Kammerzugehörigen. Dieser Betrag ist die Gegenleistung für den Vorteil der Mitgliedschaft in der Kammer. Der Vorteil besteht vor allem darin, dass die Kammer das Gesamtinteresse der Gewerbebetreibenden wahrnimmt und sich für die Durchsetzung derer Interessen einsetzt. (...)
(...) Die Vereinfachung - und das ist ja die von Ihnen zwischen den Zeilen geäußerte Kritik - des Steuerrechts wird von jedem und von allen in unser Republik gefordert. Wenn es jedoch dann darum geht, dass einzelne Privilegien, Befreiungen und Vergünstigungen zu streichen sind um mehr Transparenz zu erlangen, nehmen Sie sofort den Kampf mit Verbänden und Institutionen auf, die gerade ihre Interessen gesichert haben wollen. (...)
(...) Aus diesem Grund dürfte die kombinierte Belastung aus Einkommen- und Gewerbesteuer bei Gewerbetreibenden in den meisten Fällen nicht zugenommen haben. Dass die Gewerbesteuerhebesätze in Hamburg über dem durchschnittlichen Bundesniveau liegen, gebe ich dabei gern zu (auch wenn dies eine Frage ist, deren Regelung eigentlich den CDU-Senat trifft). Ich will den Hamburger Senat in dieser Frage sogar - vielleicht zu Ihrer Überraschung – als SPD-Politiker ein Stück weit „verteidigen“. (...)