Sehr geehrter Herr Dr. Zöllner,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Da die Formulierung, die Sie verwenden, falsch ist und das Thema sehr komplex ist, biete ich Ihnen an, den Sachverhalt persönlich am Telefon zu klären.
Sehr geehrter Herr Dr. Zöllner,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Da die Formulierung, die Sie verwenden, falsch ist und das Thema sehr komplex ist, biete ich Ihnen an, den Sachverhalt persönlich am Telefon zu klären.
(...) Die intensiven Beratungen der EU-Mitgliedsländer im Vorfeld dieses Sondergipfels haben sich gelohnt, so dass schließlich ein wichtiges Zeichen der Geschlossenheit von Brüssel ausgehen konnte. Die EU-Partner haben klare Worte gefunden, um die jüngsten Ereignisse im Südkaukasus zu bewerten. Russland ist nun aufgefordert, sich nicht nur an Wort, sondern auch an den Geist des 6-Punkte Plans zu halten. (...)
Sehr geehrter Herr Kania,
Herrn Lafontaine ist ein Fehler unterlaufen. Die EU wollte die FARC nicht von der Liste streichen.
(...) die politische Lage in Zimbabwe ist sehr ernst und die herrschenden Zustände sind für die Zivilbevölkerung unzumutbar. (...) Die Europäische Union unterhält seit 1981 politische Beziehungen zu Zimbabwe und hat versucht, seine Entwicklung zu unterstützen. (...) Es hat die Gefangennahme und Misshandlung von Oppositionspolitikern mit Nachdruck verurteilt und die Aufrechterhaltung der Sanktionen gegen Zimbabwe gefordert. (...)
(...) Der Vorwurf, Deutschland würde Völkermord unterstützen, ist vollkommen abwegig. Ich möchte Sie darüber in Kenntnis setzen, dass die Bundesrepublik Deutschland sich bei der Verfolgung von Völkermord engagiert, dafür eintritt, dass Menschenrechtsverletzungen geahndet werden – und zwar nicht nur in bilateralen Gesprächen mit den jeweiligen Ländern, sondern auch in der internationalen Gerichtsbarkeit. So hat sich die Bundesrepublik Deutschland immer für die Schaffung des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) eingesetzt, ebenso auch wie für die Internationalen Tribunale über das frühere Jugoslawien und Ruanda und unterstützt jene Gerichtshöfe sowohl personell als auch finanziell. (...)
(...) entsprechend der Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern und des EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren prüft die Bundesregierung bei der Entscheidung über die Genehmigung des Exports von Rüstungsgütern das Verhalten des Empfängerlandes im Hinblick auf die Einhaltung seiner völkerrechtlichen Verpflichtungen. Es werden keine Genehmigungen erteilt, wenn den bei der Genehmigungserteilung für die Ausfuhr von deutschen Rüstungsgütern beteiligten Stellen konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Rüstungsgüter für einen völkerrechtswidrigen Einsatz genutzt werden könnten. (...)