Antwort 19.02.2026 von Marco Hosemann Die Linke
Nein, es ist kein Auftrag, sondern ein geplanter Kauf.
Nein, es ist kein Auftrag, sondern ein geplanter Kauf.
Die genaue vertragliche Ausgestaltung des Vorhabens rund um die Unterbringung des Naturkundemuseums im Elbtower liegt beim Senat. Entsprechend sollte diese Frage von den zuständigen Behörden geprüft werden.
Die Standort- und Objektauswahl ist eine dem Vergaberecht vorgelagerte Entscheidung und unterfällt dem Leistungsbestimmungsrecht der FHH
Das Bau- und Planungsrecht dient dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger, und es ist nur konsequent, wenn Kommunen und Landratsämter diese Regeln streng anwenden