Antwort 15.05.2026 von Beatrix von Storch AfD
Menschen mit Behinderungen – ob in Werkstätten oder in Grundsicherung und Erwerbsminderungsrente – dürfen nicht dauerhaft in Armut leben.
Menschen mit Behinderungen – ob in Werkstätten oder in Grundsicherung und Erwerbsminderungsrente – dürfen nicht dauerhaft in Armut leben.
Im Koalitionsvertrag haben wir gemeinsam mit der Union vereinbart, die Durchlässigkeit zwischen Werkstätten für behinderte Menschen, Inklusionsbetrieben und dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu verbessern.
Sehr geehrte Frau J.,
Ich werde alles tun, damit auch zukünftig Menschen mit Einschränkungen, keine Kürzungen zu erwarten haben.
Ich kann Ihnen versichern, dass wir auf Landesebene alles andere als begeistert sind. Ich würde mich noch einmal zu den Details äußern, sobald wir Einblick haben.